Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Unsere Aufgaben

Zweck der Genossenschaft

Bei der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau handelt es sich um eine sog. Hegegenossenschaft, die nicht in die fischereilichen Befugnisse der zusammengeschlossenen Fischereiberechtigten eingreift. Sie bildet vielmehr die Grundlage für die fischereiliche Hege und Bewirtschaftung in einem größeren räumlichen Zusammenhang.

Als gesetzliche Aufgabe obliegt der Genossenschaft nach Art. 28 Abs. 1 Nr. 1 BayFiG die geregelte Aufsichtsführung sowie gemeinsame Maßnahmen zum Schutz und zur Hebung des Fischbestands.

Nach heutigem Verständnis sind damit alle Tätigkeiten umfasst, die auf die Verwirklichung des in Art. 1 BayFiG definierten, gesetzlichen Hegeziels ausgerichtet sind. Demnach ist unsere Kernaufgabe die Erhaltung und Förderung eines der Größe, Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des Gewässers angepassten artenreichen und gesunden Fischbestandes sowie die Pflege und Sicherung standortgerechter Lebensgemeinschaften und Lebensräume.

Wir fördern im öffentlichen Interesse eine nachhaltige Fischerei unter ausgewogener Berücksichtigung des Schutzes von Natur und Landschaft  sowie des gesellschaftlichen Gewichts und der wirtschaftlichen Bedeutung, die der Fischerei in allen Ausübungsformen zukommt und setzen uns dafür ein, dass die Fischerei als ein wesentliches, die bayerische Kulturlandschaft mitprägendes Kulturgut erhalten bleibt.


Aufgaben des Vorstands

Allgemein obliegt dem Vorstand

  • die Vertretung der Genossenschaft und der Interessen seiner Mitglieder nach außen. Dazu zählen Verhandlungen mit Dritten und Kontakte mit anderen Organisationen. Er ist Ansprechpartner für Behörden, übernimmt den Abschluss von Rechtsgeschäften und notfalls auch die Prozessführung im Namen der Genossenschaft.
  • die Erstellung und Fortführung des Genossenschaftskatasters und Verwaltung der Mitglieder
  • die Einberufung und Leitung der jährlichen Genossenschaftsversammlung
  • die Information der Genossenschaftsmitglieder
  • die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen
  • die satzungsgemäße Rechnungsführung


Aufgaben des Vorsitzenden

Als leitendes Organ ist der gewählte Vorsitzende verantwortlich für die Erfüllung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben der Genossenschaft und vollzieht die Beschlüsse der Genossenschaftsversammlung. Zu seinen laufenden Aufgaben gehören u.a.:

  • Organisation und Durchführung des  jährlichen Genossenschaftsbesatzes
  • Abfertigung von Stellungnahmen in wasserrechtlichen Verfahren
  • fachlicher Austausch u.a. mit Behörden und an den Donaujahresgesprächen
  • Begleitung und Mitwirkung an wasserwirtschaftlichen Großprojekten
  • Beantragung von Zuschüssen und Förderungen
  • das Hegemanagement
  • Abschluss von Verträgen mit den Wasserkraftbetreibern
  • Mitwirkung in Planungsgremien (z.B. bei überregionalem Hochwasserschutz)
  • Beratung der Mitglieder

Zusätzlich vertritt der Vorsitzende die Belange der Genossenschaft als Delegierter des Fischereiverbandes Schwaben e.V. beim Landesfischereiverband Bayern e.V..