Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Hier findet Ihr eine kleine Zusammenstellung wichtiger Gesetze, Mustervorlagen und Beiträge zu interessanten Themenbereichen rund um die Fischerei

Rechtliche Grundlagen  

Die Fischerei ist in Bayern in verschiedenen Gesetzen geregelt. Grundlage ist das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) sowie die Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz (AVBayFiG). Zusätzlich gibt es noch eine Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR), die sich eigentlich an die Fischereibehörden richtet, jedoch praxisrelevante Ausführungen - z.B. zur Verpachtung, Erlaubnisscheinen - enthält.
Daneben gibt es noch die Bezirksfischereiverordnungen, die in den jeweiligen Regierungsbezirken zusätzliche Beschränkungen und Schonbestimmungen regeln. Für das Genossenschaftsgebiet sind je nach Lage des Fischereirechts die Bezirksfischereiverordnung für Schwaben oder für den Bezirk Oberbayern maßgeblich.

Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG):

Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG):

Die Bekannmachung zum Vollzug des Fischereirechts und Förderung der Fischerei mit der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereilicher Bestimmungen (VwVFiR) der richtlinie zur Zuwendung aus der Fischereiabgabe (FiAbgaR):

Bezirksfischereiordnungen der Bezirke Schwaben und Oberbayern:


Schnellübersicht der Schonzeiten und Schonmaße im schwäbischen Bereich der Genossenschaft

Praxistipp zur Erstellung von Fischereierlaubnisscheinen

Seit Änderung des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) zum 01.01.2025 werden Fischereierlaubnischeine nicht mehr von der Unteren Fischereibehörde auf den korrekten Inhalt geprüft und gesiegelt. Fischereiberechtigte und Vereine, tragen dadurch mehr Eigenverantwortung für den Inhalt ihrer Angelkarten. Das amtliche Siegel bot zudem einen gewissen Fälschungsschutz. Bei der Augabe digitaler Erlaubnisscheine sorgt der zertifizierte Anbieter dafür, dass weiterhin alles passt. Wer jedoch weiterhin Karten in Papierform ausgibt, sollte einige Dinge beachten...........

Einen Überblick über die weiterhin geltende Genehmigungspflicht, Mindestinhalt, freiwillige Inhalte und Fälschungschutz von Fischereierlaubnisscheinen erhaltet Ihr hier.

Informationen zur Kormoranvergrämung

Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt dürfen Kormorane in vielen Regionen Bayerns zwischen dem 16. August und 14.März bejagt werden.  Mehr über die Zusammenarbeit mit den Jagdverantwortlichen und Antworten zu FAQ's  rund um die Kormoranvergrämung  erfahrt Ihr hier.