Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
Körperschaft des öffentlichen Rechts

Jährliche Kormoranvergrämung 

Zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt dürfen Kormorane in vielen Regionen Bayerns zwischen dem 16. August und 14.März bejagt werden. 

Eine sichere Erkenntnis des Lebens ist, dass man nicht alles auf einmal haben kann. Oft muss man sich für eine Sache entscheiden oder man muss Abstriche machen. Eine andere Weisheit besagt, dass kein Handeln ohne Folgen bleibt.  

Der Kormoran ist ein Beispiel dafür, wie weit der ideologische Vogelschutz vom realen Leben entfernt ist.  

Seit Jahren können sich weder Bundesregierung noch EU-Kommission  auf ein gesamteuropäischen Lösungsansatz der Kormoransituation oder einen gemeinsamen Managementplan einigen.  

Früher in Deutschland fast ausgerottet, heute intensiv geschützt. Seit den achtziger Jahren nimmt der Kormoranbestand in ganz Europa kontinuierlich zu. Seine natürliche Lebensräume - die Meeresküsten – können aufgrund von zunehmendem Tourismus, Industrie, Windkraftanlagen und Überfischung die anwachsende Population nicht mehr ernähren.  Notgedrungen wich der Kormoran auf alternative Nahrungsquellen im Inland aus. Dort ist der Zustand der Gewässer zwar schlecht und viele Fischarten stehen am Rande Ihrer Existenz. Der ungezügelte Hunger des effektiven Fischjägers trifft auf historisch niedrige Fischpopulationen und vom Aussterben bedrohte Arten.  

In Bayern hat man das Problem erkannt.  Kormorane dürfen hier zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt durch zeitweise Bejagung „letal vergrämt“ werden. Abseits des Jagdrechts wird dies durch naturschutzrechtliche Allgemeinverfügungen im Umkreis von 200m um die meisten Gewässer ermöglicht. Im Fokus der Bejagung steht die Verhinderung von Koloniebildungen, die Vergrämung von Massenvorkommen und der Schutz sensibler Gewässersysteme.  

Hierzu sind die Jäger auf die Informationen und Hilfe von uns Fischern angewiesen. Für eine erfolgreiche Vergrämung muss der Jäger wissen, zu welcher Zeit wie viele Kormorane regelmäßig in ein Gewässer einfallen oder einen Schlafbaum aufsuchen. Auch die Hauptanflugrichtung ist für die richtige Positionierung des Jägers von Belang.

Bei übermäßigem Kormoranvorkommen sollten die Fischereiberechtigten die Initiative ergreifen und mit den örtlichen Jägern Kontakt aufnehmen.

Häufige Fragen- FAQ‘s

Warum ist der Kormoran ein Problem?

Zunächst ist festzuhalten, dass fischfressende Vögel zum Ökosystem eines Gewässers dazugehören. Reiher, Zwergtaucher, Eisvögel, Haubentaucher, See- und Fischadler sind in der Regel kein Problem für unsere heimische Fischfauna, da diese alleine oder im Familienverband auftreten und meist Abstand zu ihren Artgenossen halten. Als standorttreue Vögel beuten sie ihren Lebensraum nicht aus. Ihre Bestandsdichte orientiert sich an der Bestandsdichte Ihrer Nahrung.  

Kormorane und Gänsesäger hingegen bilden größere Verbände und jagen gerne gemeinsam. Sie ziehen wie einst die Wikinger von einem Gewässer zum nächsten und plündern was sie kriegen können. Diese Verhaltensweise stellt in unseren Binnengewässern das eigentliche Problem dar.  

Der Kormoran macht zwar nicht gezielt Jagd auf bestimmte Arten, frisst aber alles, was ihm vor den Schnabel kommt. In einem Beutezug entnimmt eine Gruppe von 25 Kormoranen beispielsweise durchschnittlich 12 kg Fisch. Mehr als 50 Fische entkommen den scharfen Schnäbeln, sind aber teilweise so schwer verletzt, dass sie qualvoll sterben. Hochgerechnet auf 1 Jahr frisst eine solche Truppe über 4,5 Tonnen Fisch und verletzt zusätzlich noch mehr als 18.000 Einzelfische. Ist ein Platz nicht mehr ergiebig, zieht die Gruppe weiter und sucht sich einen neuen Hotspot.  

In den ursprünglichen  Nahrungsgebieten an den Meeresküsten und großen, zusammenhängenden Flusssystemen werden die durch die Fischraubzüge des Kormorans räumlich begrenzten Bestandslücken rasch durch Zuwanderung und Reproduktion wieder geschlossen, ohne dass die Fischbestände insgesamt darunter leiden.  

In unseren durch Begradigung, Uferverbau und Querbauwerken zerstückelten und degradierten Fließgewässern und Baggerseen funktioniert dieses System so aber nicht (mehr). In strukturarmen Gewässern ballen sich zudem gerade im Winter die Fische in wenigen Einständen und sind dann schon wegen ihres zurückgefahrenen Kreislaufs eine leichte Beute.  

Unter diesen Rahmenbedingungen reißen die Fressorgien der Kormorane Lücken in unsere Binnengewässer, die sich auf natürliche Weise teilweise nicht mehr schließen. Nicht selten werden örtliche Populationen gefährdeter Fischarten sogar dauerhaft vernichtet. 

Da die Folgen des Gewässerbaus nicht mehr rückgängig gemacht werden können, würden ohne Jagddruck und Bestandsregulierung des Kormorans viele Fischarten aus unseren Gewässern dauerhaft verschwinden.  

Wann besteht Handlungsbedarf?

Grundsätzlich kommt es auf die Größe und den ökologischen Zustand eines Gewässers an, ab welcher Kormorandichte Handlungsbedarf besteht. In einem kleinen, strukturarmen Bach kann bereits ein einzelner Kormoran erhebliche Einflüsse auf das Fischökosystem nehmen, wenn er dort regelmäßig jagt. 

In der Donau sind einzeljagende Kormorane oder Pärchen zunächst nicht besorgniserregend, solange die Gesamtzahl nicht zu groß wird. Nach meiner eigenen Erfahrung haben 4 Kormorane pro 100 ha Wasserfläche keine spürbaren Auswirkungen auf die Bestandssituation.  

Der Handlungsbedarf wächst jedoch, wenn regelmäßig Jagdgesellschaften von mehr als 4 Kormoranen ein Gewässer aufsuchen, sich ortstreue Kolonien oder Schlafbäume aus mehreren Jagdtrupps  bilden. Hier sollte man unbedingt Hilfe beim örtlichen Jäger suchen.  

Wo erfahre ich, wer der zuständige Jäger an meinem Gewässer ist?

Bei der unteren Jagdbehörde des jeweiligen Landratsamtes oder der örtlichen Kreisjägervereinigung wird dem Fischereiberechtigten in der Regel weitergeholfen.  

In welcher Zeit  dürfen Kormorane bejagt werden?

Allgemein zwischen dem 16. August und 14.März. In einigen Gebieten dürfen Jungvögel sogar das ganze Jahr vergrämt werden. Maßgeblich sind hier die Regelungen der jeweiligen Allgemeinverfügungen.  

An welchen Tagen sollte ich nicht Angeln gehen?

In Schwaben haben sich drei revierübergreifende Vergrämungstage etabliert. Jeweils am ersten Samstag im Dezember, Januar und Februar werden von den Morgenstunden bis gegen Mittag die örtlichen Hotspots bejagt. Fischer können sich dabei gerne in Rücksprache mit ihren Jägern als Auftreiber beteiligen. Ansonsten sollten bejagte Bereiche zu dieser Zeit nicht befischt und beunruhigt werden. Nichts ist für den Jäger ärgerlicher, als wenn er sich bereits um 5 Uhr morgens positioniert und zur Hauptanflugszeit sich ein Angler vor seiner Flinte positioniert.   

Wo darf der Kormoran vergrämt werden?

Die Regierungen haben in Ihren Allgemeinverfügungen festgelegt, wo und in welcher Zeit Kormorane zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt bejagt werden dürfen. Besonders sensible Gebiete sind davon ausgenommen.  

Im Kartenviewer „Bayernatlas“ des Freistaates Bayern könnt Ihr unter https://geoportal.bayern.de die Gebiete anzeigen lassen, in denen die Bejagung durch Allgemeinverfügung erlaubt ist.  

Dazu müsst Ihr lediglich im Suchfeld den Begriff „Kormoranallgemeinverfügung“ eingeben und durch betätigen des Lupensymbols aktivieren.   

Auf der Karte werden dann alle Bereiche schraffiert angezeigt, in denen eine Allgemeinverfügung die Bejagung von Kormoranen zulässt. Die Ansicht lässt sich (z.B. über das Mausrad) so vergrößern, dass man eine grundstücksscharfe Abgrenzung vornehmen kann. Klickt man auf die schraffierten Flächen, wird in einem Popupfenster die Grunddaten der Allgemeinverfügung sowie die dort festgelegten Jagdzeiten angezeigt.   

Warum spricht man bei der Kormoranjagd von Vergrämung?

Der Kormoran unterliegt nicht dem Jagdrecht. Sein Abschuss erfolgt somit nicht innerhalb der allgemeinen Ausübung der Jagd. Die naturschutzrechtliche Ausnahme ist zudem auf die  Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz der heimischen Tierwelt begründet. Die Entnahme einzelner Kormorane zielt also nicht auf eine Bestandsreduktion oder –kontrolle, sondern auf die Schadensreduktion ab. Zudem soll über die Bejagung einer neuen Kolonien- und Schlafplatzbildung entgegengewirkt werden. Und schließlich klingt „Vergrämung“ nicht so schlimm wie „Abschuss“.   


Bringt die Vergrämung was?

In vielen Bereichen ist deutlich belegt, dass die Kormoranbestände durch die Vergrämung abgenommen haben. Bei den Fischbeständen ist der Effekt ebenfalls spürbar.