Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau
Körperschaft des öffentlichen Rechts


Veröffentlicht am 07.02.2024

Bau der Fischaufstiegsanlagen Faimingen und Schwenningen

Nach der Fertigstellung der Fischaufstiegsanlagen in Donauwörth und Gundelfingen befinden sich aktuell die Anlagen Schwenningen (MDK) und Faimingen (ODK) in Bau.
Dieses Jahr soll an der Staustufe Gundelfingen nachgeprüft werden, wie der Aufstieg von den Fischen angenommen wird. Der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Günther Ruck hat hierzu ein für den Standort zugeschnittenes Monitoringkonzept entwickelt. 
 


vöffentlicht am 30.12.2023
Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau trauert um ihren Ehrenvorsitzenden


Günter Stiefvater


* 06.12.1936 † 27.12.2023

Günter war von 1977 bis 2019  Erster Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau. Mit unendlicher Geduld und Beharrlichkeit setzte er sich stets für die Belange der Mitglieder und dem Schutz der heimischen Fische ein. Seine Diplomatie und sein Fachwissen bereite den Weg für das heute einzigartig gute Miteinander von Fischerei, Fischereifachberatung und Wasserkraftbetreibern. Selbst mehrere gesundheitliche Rückschläge konnten sein Engagement nie bremsen.
Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau verliert nicht nur seinen Ehrenvorsitzenden, sondern auch einen guten Freund, Berater und Wegbegleiter.
Mit seinem Lebenswerk hat Günter nachhaltige Stiefelabdrücke an der Schwäbischen Donau und unseren Herzen hinterlassen.

1.Vorsitzender


veröffentlicht am 27.10.2023:

Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau trauert um

Hubert Bayer

* 18.05.1934      † 16.10.2023
Hubert Bayer hat sich über Jahrzehnte hinweg in vielfältiger Weise für die Belange der Fischerei und unsere Genossenschaft eingesetzt.
Der langjährige Vorsitzende der Kreisjägervereinigung Dillingen a.d. Donau war uns ein verlässliches Bindeglied zur Jägerschaft.
Mit unermüdlichen Einsatz und Überzeugungskraft initiierte er die schwabenweiten Kormoranvergrämungstage und trug damit maßgeblich zur Begrenzung des Prädationsdrucks auf unsere heimische Fischfauna bei.
Hubert war Ehrenmitglied der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau und wurde für seine herausragenden Verdienste für die Fischerei mehrfach und zuletzt mit der „Goldenen Forelle“ des Landesfischereiverband Bayern e.V. geehrt.
Wir haben mit Hubert Bayer einen aufrichtigen und humorvollen Menschen verloren, der sich Zeit seines Lebens der Hege unserer heimischen Tierwelt verschrieben hatte.
Unser tief empfundenes Mitgefühl gilt seiner Frau Maria und der Familie.

Veröffentlicht am 03.04.2023

Abschluss des Raumordnungsverfahrens für das Rückhalteprojekt "Hochwasserschutzaktionsprogramm Schwäbische Donau"

 

Die Regierung von Schwaben hat das im Juni 2022 vom Freistaat Bayern beantragte Raumordnungsverfahren zum Rückhalteprojekt "Hochwasserschutzaktionsprogramm Schwäbische Donau" am 24 03.2023 abgeschlossen. Alle 7 Standorte (Flutpolder Leipheim, Flutpolder Helmering, Rückhalteraum Bischofswörth/Christianswörth, Flutpolder Neugeschüttwörth, Rückhalteräume Zankwert, Tapfheim und Donauwörth) mit den jeweiligen Planungsvarianten wurden unter der Beachtung umfangreicher Maßgaben und Hinweise als raumverträglich eingestuft.

Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau nahm im Rahmen des Beteiligungsverfahrens umfangreich zu den Rückhalteplanungen Stellung und hat gemeinsam mit der Fischereifachberatung des Bezirks Schwaben erreicht, dass in den weiteren Planungsprozessen eine weitere Schwächung der Fischfauna vermieden werden muss. Weiterhin soll die Optimierung von bisher defizitären Fischhabitaten bzw. die Neuschaffung von geeigneten Habitaten geprüft und ein Konzept zum Unterhalt der in den geplanten Rückhalteräumen betroffenen Gewässer erarbeitet werden.

Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit, das als Grundlage für die weitere Planungen des Wasserwirtschaftsamt dienen.

Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) wird dieses nun die landesplanerische Beurteilung sichten und bewerten sowie die Auswirkungen auf weitere Planungen an den Standorten bzw. deren Varianten identifizieren. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Erst im Anschluss wird das WWA Donauwörth über die weitere Schritte entscheiden und informieren.

Die landesplanerische Beurteilungen zu den jeweiligen Standorten können hier heruntergeladen werden:

 

 


Entwarnung nach Großbrand in Allmendingen

 Veröffentlicht am 14.02.2023

Nach Mitteilung des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis wurde zwischenzeitlich bestätigt, dass am Standort des abgebrannten Automobilzulieferers in Allmendingen kein Trichlorethylen mehr gelagert war. Zwar sind bei dem Großbrand mehrere tausend Kubikmeter verunreinigtes Löschwasser sowie eine größere Menge Hydrauliköl in das Flusssystem Springe und kleine Schmiech gelangt. Dank der professionellen Umweltsicherung und dem Einbau einer Ölsperre, konnte bisher der Eintrag schädlicher Stoffe in die Donau minimiert werden.

Die bisherigen Wasserproben des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth sowie des Zweckverbandes Landeswasserversorgung bestätigen, dass kein Trichlorethen freigesetzt wurde. Weitere Untersuchungen der Proben auf Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) der EPA-Liste und auf Methylnaphthaline ergaben Ergebnisse weit unter der Bestimmungsgrenze von jeweils 0,02 µg/l. Die Donau ist in diesem Fall nochmals glimpflich davon gekommen.

Der Vorfall zeigt jedoch, dass auch 37 Jahre nach der Sandoz-Katastrophe am Rhein kaum Lehren gezogen wurden. Nach wie vor wird der fachlich gebotene Löschwasserrückhalt bei Betrieben die unmittelbar an Fließgewässern liegen oder in denen hochgefährliche Stoffe gelagert oder verarbeitet werden, nicht konsequent umgesetzt. 

Durch Großbrand in Allmendingen droht Schadstoffwelle in der Donau

Veröffentlicht am 08.02.2023

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth informiert vorsorglich, dass durch ein Großbrandereignis eines Automobilzulieferers in Allmendingen (Baden-Württemberg) Schadstoffe in die Donau gelangt sein könnten. Am Brandort waren 1,4 m³ Trichlorethan (TRI) gelagert. Zudem ist nicht bekannt, ob noch weitere Schadstoffe durch den Brand selbst oder durch den Einsatz von Löschschaum (PFOS) in Oberflächengewässer gelangt sind. Trichlorethen ist gesundheitsschädlich und stark narkotisierend. Je nach Konzentration der Verunreinigung wäre eine Gefährdung durch den Verzehr von Fischen grundsätzlich möglich.

Bei der Information des Wasserwirtschaftsamtes handelt es sich vorerst nicht um eine Gefahrenwarnung. Die Donau wird aufgrund des Störfalles engmaschig beprobt. Der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau, Günther Ruck, steht hinsichtlich der Gefährdungseinschätzung in engem Kontakt mit den jeweiligen Behörden und Fachstellen. Die Mitglieder der Genossenschaft werden im weiteren Verlauf über die interne WhatsApp-Gruppenfunktion informiert. 

Günther Ruck dankt dem Wasserwirtschaftsamt und den jeweiligen Landratsämtern, dass die Meldekette in diesem Fall vorbildlich funktioniert. Im Bereich der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau wären im Falle einer gesundheitsschädlichen Anreicherung der Schadstoffe in Fischen über 5.000 Angler betroffen.

Neue Bezirksfischereiordnung ab 01.01.2023

Veröffentlicht am 26.09.2022

Zur Abrundung der Änderung der bayerischen Fischereigesetze wurde noch aktuell die Bezirksfischereiverordnung für den Bezirk Schwaben geändert. Die Bestimmungen treten zum 01.01.2023 in Kraft. Da aufgrund der ab 01.01.2023 geltenden Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes (AVBayFiG)  der Aal im bayerischen Flusseinzugsbereich der Donau kein Schonmaß mehr hätte, gilt das Schonmaß von 50 cm weiterhin über die Bezirksfischereiverordnung. Bislang war der Besatz und das Zurücksetzen des Wallers in der Bezirksfischereiverordnung geregelt. Diese Bestimmung wurde gestrichen, da dieses Verbot bereits in der der neuen AVBayFiG enthalten ist. Bitte beachtet die neuen Schonbestimmungen wenn ihr diese auf die neuen Erlaubnisscheine für das Jahr 2023 drucken lässt.  


Grundsteuererklärung auch für Fischereirechte nicht vergessen !

Veröffentlicht am 06.09.2022 und ergänzt am 16.09.2022

Selbständige Fischereirechte unterliegen der Grundsteuer. Eigentümer von selbständigen Fischereirechten in Bayern müssen daher ebenfalls bis 31.Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben. Bei den Formularen ergaben sich für die Donaufischereirechte zunächst viele offene Fragen und viele Fallstricke.
Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau hat sich daher an das Landesamt für Steuern gewandt, um eine möglichst einheitliche und praxistaugliche Lösung für die Abgabe der Grundsteuererklärung für die selbständigen Fischereirechte zu finden. Leider ist das Steuerrecht sehr unflexibel, weshalb die Grundsteuererklärung ein riesiges und aufwendiges Bürokratiemonster bleiben wird.

Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau hat dennoch versucht, einen Praxisleitfaden zur Abgabe der Grundsteuererklärung für selbständige Fischereirechte zusammenzustellen. Zwischenzeitlich wurde der Praxisleitfaden vom Bayerischen Landesamt für Steuern geprüft und als "zutreffend und sehr hilfreich" eingestuft.

 

Raumordnungsverfahren zum Hochwasseraktionsprogramm "Schwäbische Donau"

- Fischereigenossenschaft ist enttäuscht-

Veröffentlicht am 01.08.2022

Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau hat im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für das Rückhalteprojekt Schwäbische Donau zwischen Iller und Lechmündung fristgerecht zu den Planungen  des Freistaates Bayern Stellung genommen.

Insgesamt ist es aus fischereilicher Sicht bedauerlich und enttäuschend, dass es dem Vorhabensträger nicht wie beim integrierten Rheinprogramm des Landes Baden-Württemberg gelungen ist, die Schaffung von Rückhalteräumen mit der ökologischen Aufwertung der Donau, der Renaturierung der Auelandschaft und Aufwertung der von den Rückhalteräumen betroffenen Region durch Schaffung von Erholungsräumen und Stärkung der Tourismusinfrastruktur  interdisziplinär zu verbinden.

Die Notwendigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen wird von der Fischereigenossenschaft keinesfalls in Abrede gestellt. Doch nach Einschätzung des Vorsitzenden Günther Ruck -der sich intensiv in die recht umfangreichen Raumordnungsunterlagen eingearbeitet hat- wurde die Gewässerökologie der Donau und der betroffenen Auengewässer sowie die Fischfauna bei den Planungen völlig vergessen. Auch die Belange der Fischerei, die entlang der Donau nicht nur ein stark gelebtes Kulturgut, sondern auch eine hohe sozioökonomische Wertschöpfung für die Region bietet, wurde nicht ausreichend berücksichtigt.

Die Fischereigenossenschaft hofft, dass ihre Argumente bei der landesplanerischen Beurteilung berücksichtigt und als weitere Maßgaben für das Rückhalteprojekt Schwäbische Donau übernommen werden.

Die komplette Stellungnahme der Fischereigenossenschaft zum Raumordnungsverfahren könnt Ihr hier nachlesen:




Klimaveränderung bedroht heimische Fischarten

Veröffentlicht am 31.05.2022
Fließgewässer sind besonders sensible Ökosysteme. Extreme Klimaschwankungen oder lediglich die Erwärmung unserer Gewässer wirken sich dort schnell und heftig aus. Unsere heimischen Gewässer wurden über die Jahre zudem stark verändert. Fehlende Beschattung, Verbauung, Stauhaltungen und der ungebremste Eintrag verschiedenster Stoffe setzen den Gewässerbewohnern zusätzlich zu. In der Donau und allen anderen Fließgewässern nimmt die Artenvielfalt in den letzten Jahrzehnten rasant ab.
Günther Ruck, der Vorsitzende der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau zeigt gegenüber Jonathan Mayer -Redakteur der Donauzeitung-  in der Themenreihe „Klimakrise vor Ort“ anschaulich auf, wie die Folgen des Klimawandels für Fische und andere Gewässerbewohner durch die Vernetzung der Donau mit den Seitengewässern und Sanierung der Altwässer abgemildert werden können.
Den gesamten Artikel der Donauzeitung vom 17.05.2022 könnt ihr hier nachlesen.


Anpassung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR)

Veröffentlicht am 26.02.2022

Mit der Anpassung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR) sind die Änderungen des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und der Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVBayFiG) vorerst abgeschlossen. Die VwVFiR stellt lediglich einen Handlungsleitfaden für die Fischereibehörden zur einheitlichen Umsetzung des BayFiG und der AVBayFiG dar. Es handelt sich hier um keine an die Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten gerichtete Vorschrift. Dennoch ist deren Inhalt auch für alle Fischer und Angler interessant, da hier viele in der Praxis auftretende Fragen geklärt werden. Beispielsweise wird in der VwVFiR ausgeführt, wie viele Gastangler in Begleitung eines Fischereiberechtigten an einem Gewässer angeln dürfen, ohne dass sie hierfür einen Erlaubnisschein benötigen. Auch das für die Vereine wichtige Thema "Kinderschnupperfischen", zu dem sich im Bayerischen Fischereigesetz nichts findet, wird über die VwVFiR geklärt. Es gibt aber auch Punkte, die noch einer weiteren Klärung bedürfen. So benennt die Verwaltungsvorschrift nach wie vor die Landesgewerbeanstalt Bayern mit Sitz in Nürnberg, sowie die Elektroberatung Bayern GmbH nebst TÜV als berechtigte Institutionen zur Erteilung eines Zulassungsscheines für Elektrofischfanggeräte. Nach derzeitiger Kenntnis führt die Landesgewerbeanstalt solche Zulassungsprüfungen jedoch nicht aus und die Elektroberatung Bayern GmbH gibt es seit August 2017 nicht mehr.  Damit hätte man in Bayern ein TÜV-Monopol geschaffen und den Weg für eine willkürliche Gebührenanhebung für die Zulassungserteilung geebnet. Da die Elektrofischerei für die Erhebung des ökologischen Zustands, Beweissicherungen und Fischrettungsaktionen eine immer größere Bedeutung erlangt, ist nun mit einer erheblichen Kostensteigerung zu rechnen. 

Hier findet Ihr die ab 01.März 2022 geltende VwVFiR:



Neue Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz 

Veröffentlicht am 18.02.2022 und ergänzt am 16.10.2022

Nachdem bereits zum 01.08.2021 das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) geändert wurde, wurde nun auch die Ausführungsverordnung AVBayFiG geändert. Die ersten Änderungen treten bereits zum 01.März 2022 in Kraft und gelten dann bis 31.Dezember 2022. Im Wesentlichen wurde die AVBayFiG entsprechend den Änderungen des Bayerischen Fischereigesetzes angepasst. Es wurden jedoch auch neue Regelungen eingeführt, die sich auf die praktische Fischereiausübung und die Gewässerbewirtschaftung auswirken.  Mit dem neuen § 11 eine praxisgerechte Lösung für das Zurücksetzen von Fischen gefunden. Catch and release bleibt nach wie vor verboten. Jedoch dürfen neben untermaßigen und in der Schonzeit gefangene Fische nun auch Fischarten außerhalb der Schonbestimmungen zurückgesetzt werden,  wenn es der Erfüllung des Hegeziels dient, insbesondere bei bestandsgefährdeten und mit Artenhilfsprogrammen geförderten Arten. Das trifft insbesondere u.a. für Huchen, Äsche, Nase und Barbe zu. Für Arten wie Hecht, Karpfen, Zander etc. gilt dies nicht. Welse  und gebietsfremde Arten sind nach wie vor zwingend zu entnehmen. Damit auch Erlaubniskarteninhaber Fische künftig zurücksetzen dürfen, muss der Erlaubnisinhaber bereits auf dem Erlaubnisschein festlegen, welche Fische nach Maßgabe des Hegeziels nach dem Fang wieder ausgesetzt werden dürfen. Ebenfalls neu eingeführt wurde, dass am 01.März  nur noch die  Fischarten Äsche, Barbe, Nase, Huchen, Schleie, Karpfen, Zander, Rutte, Hecht, Bach-, Regenbogen- und Seeforelle sowie für über Artenhilfsprogramme geförderte Arten in den dazu festgelegten Gewässern ohne Genehmigung eingesetzt werden dürfen (§ 22). Für den Besatz sämtlicher anderen Arten (z.B. Weißfische, Flussbarsch) braucht man ab 01.März 2022 eine Genehmigung der Unteren Fischereibehörde (Landratsamt). Für den Aal ist es wahrscheinlich, dass der Besatz in der Donau und deren Einzugsgebiet bereits ab 2023 nicht mehr genehmigt wird.

Ab 01.Januar 2023 treten dann weitere Änderungen der AVBayFiG in Kraft. Für einige Fischarten ändern sich dann noch die Schonbestimmungen.

Hier findet Ihr die neuen Versionen der Ausführungsverordnung  sowie eine Übersicht zu den ab Januar 2023 geänderten Fischschonbestimmungen.

AVBayFiG 2022.pdf (374.38KB)
AVBayFiG 2022.pdf (374.38KB)


Dammsanierung an der Donaustaustufe Offingen

Veröffentlicht am 02.02.2022

Die bereits letztes Jahr begonnen Dammsanierungsarbeiten im Oberwasser der Staustufe Offingen werden auch im Jahr 2022 fortgeführt. Insgesamt dienen die Maßnahmen der Anpassung der Dämme und Deiche der Donaustaustufe Offingen an die derzeit gültigen Sicherheitsanforderungen  der DIN 19700 Teil 13. Im Zuge der Sanierungsarbeiten werden bereichsweise  die  Damm-/Deichkrone (Setzungsausgleich) ausgebessert, Sickerschlitze in die landseitige Böschungsandeckung und  Drainageschlitzen am Dammfuß zur Vermeidung eines hydraulischen Grundbruchs (z. T. über den Dammfuß hinaus) eingebaut.  Auf ca. 400 m wird die landseitige Böschungsandeckung durch sickerfähiges Material ersetzt und wasserseitig eine Dichtungsverlängerung durch Einbau einer Bentonitsandmatte vorgenommen. Punktuell sollen auch die bestehenden  Böschungstreppen, Zufahrten und Rampen umgebaut werden. Aufgrund der Neuberechnung der Hochwasserbemessungswerte sind zudem Damm-/Deicherhöhungen mit Verbreiterung landseitig sowie zudem wasserseitig als Ökoberme beim rechten Damm (Zielbreite i.d.R. 3,5m, Erhöhung bis max. ca. 0,55m) notwendig. Am orografisch (in Fließrichtung schauend) rechten Damm sollen hierzu weitere Ökobermen mittels Sedimentumlagerungen, Schotter, Wasserbausteinen und Wurzelstöcken eingebaut werden. Mit dieser Bauweise wird eine gewässerökologische Aufwertung des Uferbereiches erzielt und neue Einstände für Fische geschaffen. Da einige Arbeiten zum Schutz von Brut- und Rastvögeln/Wintergästen nur im Zeitraum zwischen Ende August und Ende November/Mitte Dezember durchführt werden dürfen, kann ein genauer Zeitplan bis zum Abschluss der Sanierungsarbeiten nicht getroffen werden. Während der Sanierungsarbeiten sind die Damm- und Uferwege zeitweise gesperrt und je nach Wetter erheblich verschmutzt. Bis dahin sollten Spaziergänger und Angler lieber immer gute Gummistiefel tragen.

 

Revisionsarbeiten am Kraftwerk Dillingen

Veröffentlicht am 29.01.2022

Nach Mitteilung der LEW Wasserkraft GmbH werden die Revisionsarbeiten an den Wehrfeldern des Kraftwerks Dillingen fortgesetzt. Am mittleren und rechten Wehr  sollen vom 22.02.2022 bis voraussichtlich 31.10.2022 u.a. der Korrosionsschutz erneuert und Dichtungen gewechselt werden. Wir wurden darüber informiert, dass während der gesamten Bauzeit kurzfristige Sperrungen der Wehrbrücken notwendig werden und die Überquerung der Wehrbrücke beeinträchtigt wird. Radfahrer müssen beim Überqueren der Brücke absteigen und ihr Fahrrad schieben. Die Angler werden gebeten, Rücksicht auf die Arbeiter und die Baustelleneinrichtungen zu nehmen. 

Staustufe Gundelfingen: Baubeginn an der Fischaufstiegsanlage 

Veröffentlicht am 28.01.2022

Bild: G.Ruck

Am 24.Januar 2022 haben die Arbeiten zur Umsetzung der Fischaufstiegsanlage an der Donaustaustufe Gundelfingen begonnen. Die zu errichtende Fischaufstiegsanlage umläuft die Staustufe Gundelfingen auf der orografisch linken Uferseite und besteht aus einem Raugerinnebeckenpass im Unterwasser, einem Raugerinne mit Sohlschwellen, einem Raugerinnebeckenpass im Oberwasser und einem Schlitzpass im Oberwasser. Teilweise wird auch der bestehende Entwässerungsgraben in die Fischwanderhilfe eingebunden. 

Die Gesamtlänge der zu errichtende Anlage beträgt ca. 580 m.

Bis Ende Februar werden nun die Zufahrten und Baustelleneinrichtungen angelegt und die Flusssohle im Unterwasser des Kraftwerkes bis zum vorgesehenen Einstiegsbauwerk mit Flussbausteinen aufgebaut. Aus Gründen des "Naturschutzes" müssen die Arbeiten von Ende Februar bis in den Herbst ruhen. Aufgrund dieser naturschutzrechtlichen Vorgaben verzögert sich die Fertigstellung der für den Fischartenschutz dringend benötigten Wanderhilfe voraussichtlich bis Herbst 2023.

FAA-Gundelfingen

Je nach Unterwasserstand und Fischwanderzeit wird ein Abflussanteil von 0,5 bis 1,0 m³/s des Donauabflusses über die neu errichtete Fischaufstiegsanlage abgegeben. Auf Wunsch der Fischereiberechtigten sollen bereits beim Bau Vorrichtungen für eine Funktionskontrolle (Fischmonitoring) vorgesehen werden. Bauherr der Fischaufstiegsanlage ist die Obere Donau Kraftwerke AG. Durchgeführt werden die Arbeiten von der LEW Wasserkraft  GmbH. 

Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau begleitet das Vorhaben seit der Planungsphase und war bei der Abstimmung der Trasse sowie der gewählten Bauweise fachlich eingebunden.

Mit der Fischaufstiegsanlage soll gemäß den Vorgaben der EG-Wasserrechtsrahmenrichtlinie (WRRL) die ökologische Durchgängigkeit der Donau wieder hergestellt werden, damit Wanderfischarten wieder zu ihren Laichplätzen gelangen können. Die Durchgängigkeit ist auch für den Erhalt der genetischen Vielfalt unserer Donaufischarten und Ausgleich von regionalen Bestandsschwankungen enorm wichtig.

Die LEW Wasserkraft hat sich zum Ziel gesetzt, alle von ihr betriebenen Donauwasserkraftwerke bis 2030 für Fische wieder durchgängig zu machen. 

Kraftwerk "Böfinger-Halde" auf dem Prüfstand

Veröffentlicht am 30.10.2021

Bild: G.Ruck

Die wasserrechtliche Zulassung zum Betrieb des Donaukraftwerks Böfinger-Halde läuft zum 30.04.2023 aus.  Die Betreiberin SWU Energie GmbH muss daher im Jahr 2022 eine neue Zulassung bei Landratsamt Neu-Ulm beantragen. In Vorgesprächen hat die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau deutlich gemacht, dass die Fischökologie der Donau unter dem Kraftwerk Böfinger-Halde nachweislich enormen Schaden genommen hat. Der bestehende Rechen mit 80 mm Stabbreite gewährleistet keinen ausreichenden Fischschutz und entspricht auch nicht dem Stand der Technik. Auch die Durchgängigkeit ist mit der bestehenden Fischaufstiegsanlage Reinzgraben nicht gegeben, da die Fische dieses Gerinne nicht annehmen. Im Interesse der gesamten Gewässerökologie sollten daher Lösungen gefunden werden, wie der Stauraum morphologisch aufgewertet werden kann und wie künftig mit dem Kiesgeschiebe der Iller umgegangen wird. Bei den Vorgesprächen zeichnete sich ab, dass der Schwellbetrieb künftig wohl nicht mehr möglich sei, da der staatliche Pegel Bad Held, ein wichtiger Datengeber für die Hochwasservorhersage, durch die Pegelschwankungen verfälschte Daten liefere. Aus Sicht der Fischerei wäre dies sehr erfreulich. Wegen des Schwellbetriebs fallen jährlich eine unzählige Menge Fischbrut und Fischlarven diesem Staubereich aus.  Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau wird den weiteren Genehmigungsprozess interessiert verfolgen und sich für die fischereilichen und gewässerökologischen Belange einsetzen.

Neues Bayerisches Fischereigesetz !!

Veröffentlicht am 03.08.2021:

Das Bayerische Fischereigesetz (BayFiG) wurde zum 01.08.2021 geändert. Es wurde redaktionell gestrafft und mit Zwischenüberschriften übersichtlicher gestaltet, so dass sich neue Artikelnummern ergeben. Diese sollten insbesondere bei Gesetzeszitierungen in Pachtverträgen oder bei den künftigen Erlaubnisscheinvordrucken übernommen werden. Künftig ist das Ausstellen des Erlaubnisscheins neben der Papierform nun auch in elektronischer Form dauerhaft möglich (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BayFiG). 

Die Position des Fischereiaufsehers wird an diejenige eines Naturschutzwächters angeglichen und nach Meinung des Ministeriums gestärkt (Art. 60 Abs. 2 BayFiG). Als Angehöriger der Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) im Außendienst kann der Fischereiaufseher nach der Teilnahme an einer ergänzenden Schulung, künftig bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten (OWi) den Betroffenen noch am Gewässer verwarnen und ggf. ein Verwarnungsgeld von fünf bis fünfundfünfzig Euro erheben. 

BayFiG
neues Fischereigesetz
BayFiG-Stand 01_08_2021.pdf (298.54KB)
BayFiG
neues Fischereigesetz
BayFiG-Stand 01_08_2021.pdf (298.54KB)


Kraftwerk "Bertoldsheim" beantragt weitere Stauzielerhöhung

Veröffentlicht am 04.07.2021

Die Fa. Uniper Kraftwerke GmbH beantragte beim Landratsamt Donau-Ries,  das Stauziel der Staustufe Bertoldsheim um weitere 20 cm zu erhöhen. Damit solle die Energieausbeute sowohl im Normalbetrieb als auch im Schwellbetrieb gesteigert werden. Die Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau sprach sich vehement gegen das geplante Vorhaben aus. In einer ausführlichen Stellungnahme stellte sie dar, welche fischökologischen Schäden bereits durch den jetzigen Schwellbetrieb an den Fischbeständen und den Seitengewässern entstanden sind. Eine Erhöhung des Stauziels würde die Stauwurzel um ca. 1,9 km Richtung Donauwörth verschieben und die Fließgeschwindigkeit der Donau noch weiter abbremsen. Die Auswirkungen des Schwellbetriebs würden bis in das Unterwasser der Lechstaustufe Feldheim und in der Donau weit über die Lechmündung in Richtung Donauwörth  wirken. Strömungsliebende Fische, die  bis zum Bau der Staustufen die Donau prägten und heute bereits auf der Roten Liste der gefährdeten Arten Bayerns stehen, würden einen weiteren erheblichen Streckenabschnitt der Donau als Lebensraum verlieren und in absehbarer Zeit wohl ganz verschwinden. Aus Sicht der Fischereigenossenschaft wäre eine zusätzliche  Stauzielerhöhung zu Lasten der heimischen Fischfauna nicht vertretbar.